
Meine Leistungen – so individuell wie Sie

Leistungen Steuergestaltung
Vorausschauend eine informierte Entscheidung treffen
Steuergestaltung ist nicht mit der Suche nach Steuerschlupflöchern gleichzusetzen. Vielmehr geht es darum, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen, weil Sie einige Informationen nicht berücksichtigt haben oder weil die Rechtsform für Ihre Ziele nicht optimal ist.
- Sie bewerben sich um einen Auftrag im Ausland, der dazu führt, dass Sie dort eine Betriebsstätte haben? Nicht schlimm, wenn Sie die zusätzlichen Verwaltungskosten in Ihrer Kalkulation berücksichtigt haben.
- Sie versteuern Ihre Unternehmensgewinne als Gesellschafter einer Personengesellschaft mit Ihrem persönlichen Steuersatz, obwohl Sie das Geld für Investitionen im Unternehmen benötigen?
- Etc.
Entscheidend ist nicht der nominelle Steuersatz, sondern dass eine Steuergestaltung auch nach einmaligen und laufenden Verwaltungskosten immer noch eine Ersparnis bringt.
Fokus auf unsere Stärken/ Leistungen, um Ihnen Raum für Ihre Stärken zu geben
Leistungen Compliance
Die Erfüllung einer steuerlichen Pflicht sollte nicht nur Pflichterfüllung sein
Den Überblick über alle relevanten Steuergesetze und Berichtspflichten zu behalten, ist ohne einen Experten an Ihrer Seite nahezu unmöglich. Dabei dient die Beachtung der steuerlichen Pflichten nicht nur der Vermeidung von Bußgeldern und Nachzahlungen.
Vielmehr dient ein qualitativ hochwertiges Zahlenwerk auch als Basis für viele unternehmerische Entscheidungen.
Leistungen Unternehmensnachfolge / Vermögensnachfolge
Vermögen langfristig sichern und nutzbar machen
Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) liegt mir die Nachfolge sehr am Herzen. Dabei geht es aber nicht nur um die Übergabe des Unternehmensvermögens, sondern auch das sonstige Vermögen sollte mit in der individuellen Planung berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht nur darum, wie Vermögen mit einer möglichst geringen Steuerlast aus Einkommen- und Erbschaftsteuer auf die nächste Generation übergeht, sondern auch darum, ob:
- das Vermögen auf die Erben (persönlich oder über eine Familiengesellschaft) übergeht, oder
- auf eine Familienstiftung und die Erben die Erträge des Vermögens erhalten oder
- auch gemeinnützige Zwecke, z. B. über eine Stiftung, verwirklicht werden sollen.
- Aber was passiert, wenn (noch) kein geeigneter Nachfolger in der Familie existiert?

© 2025 Jens Briese